AUF AUGENHÖHE Junge Richter ohne Robe und mit viel Herz

Clara Altwasser, Klasse 8.2, Gymnasium Wernigerode

Seit 2008 ist das Anti-Gewalt-Zentrum Harz Träger des Pilotprojekts Schülergremium in Sachsen-Anhalt. Evelyn Zinke, heutige Vorsitzende des Projekts, hat das Projekt damals mit aufgebaut.
Rund 40 Fälle pro Jahr werden von diesem Gremium behandelt und sanktioniert (2023 waren es 24 Fälle). Die häufigsten Straftaten sind mittlerweile Diebstahl, aber auch Sachbeschädigung und Bedrohung kommen immer häufiger vor.
Ein Schülergremium besteht aus drei bis vier ausgebildeten Schülerrichtern, die mit gleichaltrigen Ersttätern deren Tat „auf Augenhöhe“ aufarbeiten.
Das Ziel dieses Gremiums besteht darin, jugendlichen Ersttätern eine zweite Chance zu bieten und ihnen zu helfen, zurück auf die ‘richtige Bahn‘ zu gelangen.
Wenn also ein Jugendlicher eine Straftat begangen hat, 14 bis 17 Jahre alt ist und die Straftat bzw. der Jugendliche für das Gremium geeignet ist, gelangt der Fall zu der zuständigen Staatsanwaltschaft. Diese leitet den Fall, nach einer erneuten Prüfung, an das Schülergremium weiter. Dort kommt es dann (auf freiwilliger Basis) zu einem Gespräch mit einem Schülergremium. In so einer Gremiumssitzung wird mit leichtem Smalltalk begonnen, um sich erstmal vorzustellen und um locker ins Gespräch zu kommen. In diesem Smalltalk erfährt das Gremium dann mehr über den Jugendlichen selbst, über die Familie, die Freunde und mehr. Dann wird zu der Tat übergeleitet: Wie war der Tathergang? Was war der Grund für die Tat? Wichtig dabei ist, vieles nachzufragen und zu hinterfragen.
Wenn das Gremium denkt, alles Wichtige erfahren zu haben, fällen sie eine Sanktion, also eine tatbezogene (und angemessene!) Strafe. Das kann, zum Beispiel, eine schriftliche Entschuldigung (standartmäßig) und ein Plakat zum Thema der Tat (z.B. Diebstahl) sein.
Die jugendlichen Ersttäter haben dann einen bestimmten Zeitraum, um die Sanktion zu bearbeiten. Wird die Sanktion in diesem Zeitraum nicht bearbeitet (nicht im Wissen des Gremiums), kommt der Fall zurück zur Staatsanwaltschaft und die Jugendlichen müssen sich einem richtigen Gremium stellen, wo es dann zu einem Eintrag in das Führungszeugnis kommt.

Die Jugendlichen, die in diesem Gremium sitzen und die Erwachsenen/Tutoren, die die Gremiumssitzung immer begleiten (um einzugreifen, wenn etwas schiefläuft), sind vergattert. Das bedeutet, dass diese Personen nichts über das erzählen dürfen, was in der Sitzung zur Sprache kommt, da sie sich damit sofort strafbar machen würden.
Alle, die in so einem Gremium sitzen, haben mehrere Samstage Ausbildung hinter sich. In dieser Ausbildung haben sie das Lesen von Körpersprache, eine gute Gesprächsführung und das Interagieren mit den Tätern, mit „learning by doing“, erlernt.

1 Kommentar

  1. Veröffentlicht von Lutz Wuerbach am Mai 24, 2024 um 10:07 am

    Hallo Clara, vielen Dank für Deinen Text. Das klingt wirklich interessant. Ein Tipp fürs Schreiben: Du formulierst mitunter etwas umständlich.Bilde einfach kürzere Sätze, dass löst sich das Problem von ganz allein. Als Faustregel kannst Du Dir merken, dass ein Satz nicht mehr als 20 Worte haben sollte. Klar, funktioniert nicht immer.

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