Landtag von Sachsen-Anhalt

Landtag von Sachsen-Anhalt 

 

„Der Landtag ist die gewählte Vertretung des Volkes von Sachsen-Anhalt. Er übt die gesetzgebende Gewalt aus und beschließt über den Landeshaushalt. Er wählt den Ministerpräsidenten, die Mitglieder und die stellvertretenden Mitglieder des Landesverfassungsgerichts, den Präsidenten des Landesrechnungshofs und den Landesbeauftragten für den Datenschutz. Er überwacht die vollziehende Gewalt nach Maßgabe dieser Verfassung und verhandelt über öffentliche Angelegenheiten.“

Die Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt bestimmt in Artikel 41 Abs. 1 die Aufgaben des Landtags

 

Ihr Ansprechpartner:

Ulrich Grimm

E-Mail: ulrich.grimm@lt.sachsen-anhalt.de

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